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Insgesamt dauert die berufsbegleitende Ausbildung 5,5 Jahre, davon 4 Jahre an der WSO und 4-5 Semester in Kooperation der Donau-Universität Krems (DUK) & der WSO. Im Basislehrgang findet der Unterricht in 6 Seminaren zu je 4,5 Tagen pro Jahr, hinzu kommen in höheren Ausbildungsjahren und im Universitätslehrgang mehrere supervidierte Behandlungen und Kliniktage. Der Universitätslehrgang beinhaltet 1123 UE während 4-5 Semestern und ist mit 120 ECTS bewertet. Nach jedem Ausbildungsteil wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die gesamte Ausbildung schließt mit dem akademischen Titel “Master of Science (Osteopathie)” ab. Zusätzlich verleiht die WSO noch den Titel “D.O. (Diplom-OsteopathIn)” an jene AbsolventInnen, die ihre gesamte Ausbildung an der WSO absolviert haben. Alternativ kann auch der Universitätslehrgang "Akademische/r ExpertIn (Osteopathie)" gewählt werden (siehe Gesamtausbildung).
Die Kursbeiträge sind je nach Ausbildungsjahr verschieden.
Für den Start im kommenden Kursjahr können Sie die Preise im Kursbüro erfragen.
Ja, es ist möglich, wegen einer Schwangerschaft oder aus beruflichen Gründen ein oder auch mehrere Jahre zu pausieren und danach wieder einzusteigen. Wir empfehlen allerdings, wenn möglich die Prüfung(en) des Kursjahres vor der Unterbrechung noch zu absolvieren, um eine Hürde weniger für den Wiedereinstieg zu haben. Vor dem Wiedereinstieg in das nächste Kursjahr empfehlen wir außerdem, einen oder zwei Kurse des bereits absolvierten Kursjahres zu wiederholen. Das ist kostenlos möglich. Wichtig ist allerdings: Dauert die Pause länger als 2 Jahre, ist vor dem Wiedereinstieg ein Gespräch mit der Schulleitung notwendig. Der Unilehrgang kann allerdings nur als Ganzes besucht werden, eine Unterbrechung ist nicht vorgesehen.
Der Universitätslehrgang Master of Science steht allen OsteopathInnen offen, die die Zulassungskriterien erfüllen:
Ja, sofern die Ausbildung den Zulassungskriterien entspricht:
Österreich Lehrgang und akademischer Titel sind durch eine Verordnung des Bildungsministeriums offiziell anerkannt. Diese akademische Anerkennung ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Berufsberechtigung. Ausland Trotz der Bestrebungen des Bologna-Abkommens gibt es noch keine europaweiten Regelungen über die Anerkennung von akademischen Titeln. Diese Anerkennung ist zwischen den einzelnen Staaten in bilateralen Abkommen geregelt. Die Abkommen Österreichs mit Deutschland und der Schweiz beinhalten z.B. auch explizit Mastertitel für Universitätslehrgänge. Für Italien gilt dies nur eingeschränkt für Studien, die mindestens vier Jahre dauern, also nicht bei Masterstudien an der DUK. Generell muss man im jeweiligen Land klären, ob und wie mit der Anerkennung verfahren wird.
Die Bewerbung erfolgt über die DUK Homepage hier.
Informationen zur Onlinebewerbung finden sich im Leitfaden der Donau Uni Krems
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Anreiseplan siehe hier.
Klagenfurt ist mit dem Auto, dem Flugzeug oder der Eisenbahn erreichbar.
Adresse:
FBZ Klagenfurt
Waaggasse 18
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Anreiseplan siehe hier.
Ja.
DO Deutsche Zeitschrift für Osteopathie
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